Hallo zusammen,
unser Tausch war nun tatsächlich erfolgreich - Danke an das Forum an dieser Stelle! Wir wechseln von der Lapo Bayern nach NRW. Weiß zufällig jemand, ob die Kosten für den Umzug übernommen werden? Da es ja ein gewünschter Tausch ist, vermutlich nicht oder?
Liebe Grüße
Martina
Umzugskosten Übernahme
Re: Umzugskosten Übernahme
Hallo Martina,
herzlichen Glückwunsch für den Erfolg!
Freut mich, dass das Forum der DPolG BPolG als Plattform unterstützen konnte.
Zu deiner Frage:
Ich wüsste keinen Grund, wonach der alte Dienstherr oder der neue Dienstherr entstandene Umzugskosten bezahlen sollte. Du fängst ja bei dem neuen Dienstherr neu an. Warum er sich jetzt verpflichtet sehen sollte, dir Begrüßungsgeld zu geben, erschließt sich mir nicht.
Anders ist es, wenn du innerhalb des Dienstherrn wechselst anlässlich einer gewonnenen Stellenausschreibung. Sicherlich ist dies dann auch dein Wunsch, aber der Dienstherr wollte die Stelle besonders im dienstlichen Interesse besetzen, sodass er dann auch die Umzugskosten, falls erforderlich, zu tragen hat.
Ein Tausch wie du ihn nun vorgenommen hast, ist höchstens indirekt im dienstlichen Interesse im Sinne der Attraktivität und Zufriedenheit der Mitarbeitenden.
Andererseits bedeutet es auch nicht unerheblichen Aufwand für die Dienstherrn, sodass man sich auch die Frage stellen könnte, ob du dich an den Aufwand finanziell beteiligen könntest...
Das wäre jetzt sicherlich zu weitgehend.
Ich wollte damit nur meine Sichtweise verdeutlichen.
Ich wäre sehr überrascht, wenn dies anders wäre und du Umzugskosten geltend machen könntest.
VG
herzlichen Glückwunsch für den Erfolg!
Freut mich, dass das Forum der DPolG BPolG als Plattform unterstützen konnte.
Zu deiner Frage:
Ich wüsste keinen Grund, wonach der alte Dienstherr oder der neue Dienstherr entstandene Umzugskosten bezahlen sollte. Du fängst ja bei dem neuen Dienstherr neu an. Warum er sich jetzt verpflichtet sehen sollte, dir Begrüßungsgeld zu geben, erschließt sich mir nicht.
Anders ist es, wenn du innerhalb des Dienstherrn wechselst anlässlich einer gewonnenen Stellenausschreibung. Sicherlich ist dies dann auch dein Wunsch, aber der Dienstherr wollte die Stelle besonders im dienstlichen Interesse besetzen, sodass er dann auch die Umzugskosten, falls erforderlich, zu tragen hat.
Ein Tausch wie du ihn nun vorgenommen hast, ist höchstens indirekt im dienstlichen Interesse im Sinne der Attraktivität und Zufriedenheit der Mitarbeitenden.
Andererseits bedeutet es auch nicht unerheblichen Aufwand für die Dienstherrn, sodass man sich auch die Frage stellen könnte, ob du dich an den Aufwand finanziell beteiligen könntest...
Das wäre jetzt sicherlich zu weitgehend.
Ich wollte damit nur meine Sichtweise verdeutlichen.
Ich wäre sehr überrascht, wenn dies anders wäre und du Umzugskosten geltend machen könntest.
VG
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